Zum HSM Newsletter anmelden!
Und rund um das Thema Hygiene und Hygieneschulungen auf dem Laufenden bleiben.
Dem entsprechend sieht dieser Kurs unter anderem die folgenden Inhalte vor:
(Spezielle) Grundlagen Hygiene & Mikrobiologie, Rechtliche Grundlagen, Erstellung eines Hygieneplans, Schwerpunkte der Händehygiene und Black Box, Instrumenten-Aufbereitung (Einteilung in Einweg- und Mehrweginstrumente), Medizinprodukteaufbereitung Risikobewertung und Qualitätssicherung, angewandte Sterilisationsverfahren und Grundlagen des Hygienemanagements.
Weitere Themen sind die Wundversorgung, Anforderung an das Personal/ Schutzkleidung, Reinigung& Desinfektion, Anforderungen an die Räume und Ausstattung, Umgang mit Nadelstichverletzungen, Schwerpunkte der Hautdesinfektion, Wichtige Grundlagen und Normen Leitlinie AWMF Tätowierer, Hautaufbau & Allergien, Entsorgung von kontaminierten Abfällen und die LAGA-Richtlinie, Injektion und Punktion sowie Umgang mit Spezifischen Hygienemaßnahmen.
Dieser 40-stündige Kurs dient Ihnen nicht nur als Sachkundenachweis bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, sondern er befähigt Sie in besonderem Maße, das Hygienemanagement in Ihrer Praxis oder Ihrem Studio selbst in die Hand zu nehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter vor Infektionen und schwerwiegenden Erkrankungen, damit Sie lange Freude an Ihrem Beruf haben!
Schulungs-Inhalte:
Zielgruppe:
Fußpflege, Kosmetik, Tätowieren, Piercen, Haarpflege, Podologie, Heilpraktiker. Alle Berufsgruppen, die invasiv arbeiten. Die hessische Infektionshygieneverordnung (InfHygV Hessen) ist am 8. Dezember 2017 geändert worden und schreibt nun auch allen Heilpraktikern den Nachweis der Sachkunde vor.
Weiterführende Schulungen:
Art der Schulung:
Präsenz
Blöcke von jeweils 3 Tagen
09:00 bis 17:30 Uhr
zzgl. ca. 10 Stunden Hausarbeit
Stunden
ZERTIFIKAT
Auszug aus dem Gesetzestext:
“Nach § 1 der Infektionshygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003, zuletzt geändert am 8. Dezember 2017, gilt: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter die Haut oder Schleimhaut (Piercing) und die [invasiven] Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes“.
§ 2 differenziert die Tätigkeiten (1) nach solchen, 1. die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen oder 2. bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann, muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Des Weiteren richtet sich der Umfang des Sachkundenachweises nach o.a. Tätigkeiten und schreibt die Durchführung des Sachkundenachweises vor (10): demnach müssen unter 2. genannte nicht-invasiv Tätige die Sachkunde Hygiene 1 im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ableisten, invasiv-tätige Heilpraktiker mit Tätigkeiten nach Punkt 1., müssen die Sachkunde Hygiene 2 im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten erbringen.