Folgebelehrung nach § 42 / 43 Infektionsschutzgesetz im Bereich Pflege
Wissen über §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dient Arbeitgebern und Beschäftigten nicht nur dazu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Vielmehr stellt das IfSG als System meldepflichtiger Infektionen unseren Gesundheitsschutz seit dem Jahr 2001 auf eine ganz neue Basis. Diese Wiederbelehrung ist für viele Bereiche alle 2 Jahre verpflichtend wie zum Beispiel für Pflegeheime oder die ambulante Pflege. Hygiene betrifft Ihr gesamtes Personal! Aber welche Lebensmittel sind betroffen und wann gilt ein Tätigkeitsverbot? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Abfallentsorgung und Hygiene? Wie ist die Zusammenarbeit Ihres Betriebs mit dem Gesundheitsamt geregelt? Dieser praxisnahe Kurs vermittelt Ihnen Wissenswertes über Mikroorganismen und Krankheitserreger bei Lebensmitteln und – viel wichtiger – wie sie deren Ausbreitung im “Keim” verhindern können, so dass Infektionen gar nicht erst entstehen.