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Und rund um das Thema Hygiene und Hygieneschulungen auf dem Laufenden bleiben.
Der Hygienebeauftragte in der Küche & Hauswirtschaft Grundkurs (Modul 1) ist der Einstieg einer 2-stufigen Ausbildung für alle Fach- und Führungskräfte in diesem Bereich.
Als Fach- und Führungskraft in der Hauswirtschaft und Küche erwartet Sie ein vielfältiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in vielen hygienerelevanten Bereichen wie z.B. Reinigung und Desinfektion, Lebensmittelhygiene und Wäschemanagement. Themen dieses Grundseminars sind unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, Infektionslehre und die Belehrung nach § 42 und 43 IfSG Infektionsschutzgesetz bis hin zur speziellen Mikrobiologie, Wasserhygiene und Umgebungsuntersuchung, sowie Schwerpunkte der Lebensmittelhygiene. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Hygiene in der Wäscheaufbereitung und Textilpflege sowie über das Ausbruchsmanagement und das Verhalten bei Durchfallerkrankungen. Weitere Kursinhalte sind die Organisation der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, Abfallmanagement bzw. Kreislaufmanagement sowie Institut für Schädlingsbekämpfung. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Hygienepläne, Reinigungs- und Desinfektionsspläne (R+D) sowie Arbeitsanweisungen erstellen und in praktisch in Ihrer Einrichtung umsetzen.
Sie als Führungskraft in der Hygiene erlernen die Aufgaben und Pflichten der/ des Hygienebeauftragten und erhalten Sie das Grundwissen, um Ihr Personal zielführend anzuleiten.
Schulungs-Inhalte:
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte aus der Küche & Hauswirtschaft
Weiterführende Schulung:
Art der Schulung:
Webinar oder Präsenz
09:00 – 17:00 Uhr
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Neben Ihrem Rechner oder mobilen Endgerät benötigen Sie ein Headset mit Mikrofon sowie eine Webcam.
Wir empfehlen Ihnen, eine Internetverbindung von mindestens 16 MBit/s, sowie eine drahtgebundene Internetverbindung (LAN) zu nutzen.
Stunden
ZERTIFIKAT
Mit der schriftlichen Erfolgskontrolle hat der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse für den Erwerb des Zertifikates nachgewiesen.