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Frau mit Mundschutz mit Masken zeigt Daumen hoch

Folgebelehrung nach § 42 / 43 Infektionsschutzgesetz im Bereich Pflege

Wissen über §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dient Arbeitgebern und Beschäftigten nicht nur dazu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Vielmehr stellt das IfSG als System meldepflichtiger Infektionen unseren Gesundheitsschutz seit dem Jahr 2001 auf eine ganz neue Basis. Diese Wiederbelehrung ist für viele Bereiche alle 2 Jahre verpflichtend wie zum Beispiel für Pflegeheime oder die ambulante Pflege. Hygiene betrifft Ihr gesamtes Personal! Aber welche Lebensmittel sind betroffen und wann gilt ein Tätigkeitsverbot? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Abfallentsorgung und Hygiene? Wie ist die Zusammenarbeit Ihres Betriebs mit dem Gesundheitsamt geregelt? Dieser praxisnahe Kurs vermittelt Ihnen Wissenswertes über Mikroorganismen und Krankheitserreger bei Lebensmitteln und – viel wichtiger – wie sie deren Ausbreitung im “Keim” verhindern können, so dass Infektionen gar nicht erst entstehen.

19,90 

Associated Courses

Schulungs-Inhalte:

  • Was fordert das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
  • Begriffe zum Infektionsschutzgesetz
  • Tätigkeitsverbot
  • Was sind Lebensmittel im Sinne des §42 (1) IfSG?
  • Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß § 43 IfSG
  • Verpflichtung des Arbeitnehmers gem. § 43 (2) des IfSG
  • Mikroorganismen als Krankheitserreger
  • Wovon ist die Vermehrung von Mikroorganismen abhängig?
  • Reaktionen der Mikroorganismen auf Temperaturen
  • Arten der Kontamination von Lebensmitteln
  • Was sind kritische Mikroorganismen?
  • Infektionsquellen und Übertragungswege von Salmonellen
  • Vorbeugung von Salmonella-Infektionen
  • Weitere Krankheitserreger oder Überträger
  • Die wichtigsten Bereiche der Arbeitsplatzhygiene
  • Richtige Lagerung von Lebensmitteln
  • Reinigung und Desinfektion
  • Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
  • Wo fängt Personalhygiene an?

Art der Schulung:

E-Learning

Zielgruppe:

Verantwortliche und Mitarbeiter:innen in der ambulanten & stationären Pflege

60

Minuten

ZERTIFIKAT
IfSG §4243